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Honorar

„Qualität bleibt bestehen, wenn der Preis längst vergessen ist.“

– H. Gordon Selfridge

Unsere Beratung

Erstberatung
„Guter Rat ist teuer!
Schlechter Rat ist teurer!
Gar kein Rat ist am teuersten!“

Der Rat, ob Steuervorteile erzielbar sind mag zwar Geld kosten, oft eröffnet er aber auch erstmals die Möglichkeiten Geld zu sparen und ist damit sicherlich nicht „teuer“.

Die Kosten für eine Erstberatung vonVerbrauchern betragen nach § 21 StBVV höchstens 190 € netto. Dieses Geld ist in der Regel gut angelegt.

Laufende Beratung
Die Frage nach den Kosten unserer Leistung wird häufig gestellt, ist aber im Vorfeld meist schwer zu beantworten und abhängig davon, wie umfangreich, komplex und damit zeitaufwändig der jeweilige Sachverhalt ist.

Für ihre Beratungsleistung haben Steuerberater Anspruch auf eine Vergütung. Sie setzt sich zusammen aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz. Das Honorar des Steuerberaters ist durch die gesetzliche Vergütungsverordnung festgelegt. Zweck der Vergütungsverordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch der Steuerberater angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Für alle erbrachten Leistungen sind hier Mindest- und Höchstbeträge vorgegeben, die sich am jeweiligen Gegenstandswert des Mandanten orientieren. Unsere Gebührenrechnung bewegt sich also immer innerhalb dieses Rahmens. Innerhalb des Rahmens entscheidet:

  1. die Bedeutung der Angelegenheit,
  2. der Umfang,
  3. der Schwierigkeitsgrad der beruflichen Tätigkeit.

Die Gebühren werden als Wert- oder Zeitgebühr erhoben. Die Berechnungsgrundlagen für Steuerberatungsleistungen können jederzeit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) entnommen werden. Somit ist für alle Mandanten eine grundsätzliche Honorartransparenz gegeben.