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Testamentsvollstreckung

„Das Testament ist der uneigennützigste Akt des Lebens: man vergißt dabei ganz sich selbst.“

– Friedrich Schiller (1759 – 1805)

Testaments-Vollstreckung

Unsere Leistungen bei der Testamentsvollstreckung

Wann ist Testamentsvollstreckung für Sie sinnvoll?

Ziel ist, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich wie von ihm gewünscht umgesetzt wird. Beim Vererben sollte man sich nicht aufs Gesetz verlassen. Das insbesondere vor dem Hintergrund der:

immer komplexeren und komplizierteren Familienstrukturen

(Patchwork-Familien, Minderjährige, behinderte Angehörige, verschuldete Erben, fehlende Abkömmlinge, Wohnsitz im Ausland)

immer werthaltigeren und komplizierteren Vermögensstrukturen

(Wertpapiere, Immobilien, Luxusgüter, Unternehmen, Vermögen im Ausland, Stiftungen)

Die angeordnete Testamentsvollstreckung hat folgende Schutzfunktionen:

Der Erbe kann über den Nachlass nicht verfügen. Das Recht steht dem Testamentsvollstrecker zu.
Zum Schutz der Erben ist etwaigen Gläubigern der Zugriff auf den Nachlass nicht gestattet.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung für sich nutzen?

Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwicklung befreien möchte
Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte
Stifter

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

Schutzfunktion für überlebende Angehörige
Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
Erfüllung karitativer Zwecke
Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter

(z.B. Schutz des Erben vor seinem eigenen Gläubigern)

Der Testamentsvollstrecker führt aus, was der Erblasser entschieden hat.